Die Bezahlung im öffentlichen Dienst richtet sich nach dem jeweiligen Tarifvertrag, der Entgeltgruppe, der Stufe und etwaigen Zulagen. Es gibt unterschiedliche Tarifverträge (TVöD), z.B. für Beschäftigte des Bundes, der Länder, in der Pflege, oder bei Sparkassen.
Der Tarifvertrag TVöD Bund gilt für Beschäftigte, die in einem Arbeitsverhältnis zum Bund stehen.
Der Tarifvertrag TVöD VKA gilt für Beschäftigte, die in einem Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber stehen, der Mitglied eines Mitgliedverbandes der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ist.
Die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) werden nach einer speziellen Tariftabelle, der sogenannten S-Tabelle vergütet. Diese ist Teil der durchgeschriebenen Fassung des TVöD für den Dienstleistungsbereich Pflege- und Betreuungseinrichtungen im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD-B).
Die Beschäftigten im Bereich Pflege werden nach einer speziellen Tariftabelle (P-Tabelle) vergütet. Diese ersetzt die bisher geltende Tabelle Kr (Krankenhäuser) und ist Teil der durchgeschriebenen Fassung des TVöD für den Dienstleistungsbereich Pflege- und Betreuungseinrichtungen im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD-B).
Der Tarifvertrag TVöD S gilt für Beschäftigte bei Sparkassen. Dieser ist festgelegt in der durchgeschriebenen Fassung des TVöD für den Dienstleistungsbereich Sparkassen im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD-S).
Der Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V) gilt für Arbeitnehmer in rechtlich selbständigen Versorgungsbetrieben (Energie- und/oder Wasserversorgung), die dem Betriebsverfassungsgesetz unterliegen, in der Regel mehr als 20 wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigen und Mitglieder der Arbeitgeberverbände sind, die der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) angehören.
Der Tarifvertrag TV-Autobahn gilt für Beschäftigte der Autobahn GmbH des Bundes.
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) gilt für Beschäftigte, die in einem Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber stehen, der Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) oder eines Mitgliedverbandes der TdL ist.
Anders als Angestellte im öffentlichen Dienst erhalten Beamte eine Beamtenbesoldung. Diese ist nicht in einem Tarifvertrag geregelt ist, sondern gesetzlich festgelegt. Besoldungstabelle A für Bundesbeamte gilt für Bundesbeamte in der Verwaltung und in anderen Tätigkeiten.