Einigung in den Tarifverhandlungen: Beschäftige von Bund und Kommunen erhalten einmalig steuer- und abgabenfrei 1.240 Euro im Juni 2023 und von Juli 2023 bis Februar 2024 monatliche Zahlungen von jeweils 220 Euro, ebenfalls steuer- und abgabenfrei. Neue Tariftabellen gelten erst ab 1. März 2024.
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'TVöD-P' steht für 'Tarifvertrag Öffentlicher Dienst - Pflegeberufe'. Die Abkürzung 'P 16' steht für Entgeltgruppe 16. Die Entgeltgruppe hängt von der Qualifikation ab, die für die Stelle erforderlich ist.
Entgeltgruppe P 16 gilt für Beschäftigte der Entgeltgruppe P 15, deren Tätigkeit sich durch das Maß der damit verbundenen Verantwortung erheblich aus der Entgeltgruppe P 15 heraushebt.
Laut TVöD-P 2022 liegt die monatliche Vergütung in der Entgeltgruppe P 16 im Bereich €4.491 - €6.011, abhängig von Erfahrung und Beschäftigungsdauer.
Die Beschäftigten im Bereich Pflege werden nach einer speziellen Tariftabbelle (P-Tabelle) vergütet. Diese ersetzt die bisher geltende Tabelle Kr (Krankenhäuser).