'TV-V' steht für 'Tarifvertrag Öffentlicher Dienst - Versorgungsbetriebe'. Die Abkürzung 'E 2' steht für Entgeltgruppe 2. Die Entgeltgruppe hängt von der Qualifikation ab, die
für die Stelle erforderlich ist.
Entgeltgruppe E 2 gilt typischerweise für angelernte oder ungelernte Beschäftigte, vergleichbar mit dem einfachen Dienst bei Beamten.
Laut TV-V 2024 liegt die monatliche Vergütung in der Entgeltgruppe E 2 im Bereich €2.712 - €3.194, abhängig von Erfahrung und Beschäftigungsdauer.
Der Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V) gilt für Arbeitnehmer in rechtlich selbständigen Versorgungsbetrieben der Energie- und/oder Wasserversorgung, die der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) angehören.