Der Tarifvertrag TV-Autobahn gilt für Beschäftigte der Autobahn GmbH des Bundes.
Beschäftigte im öffentlichen Dienst werden einer Entgeltgruppe (EG) zugeordnet. Die Eingruppierung richtet sich nach der Qualifikation für die Tätigkeit. Jede Entgeltgruppe setzt eine bestimmte Ausbildung, Erfahrung oder Qualifikation voraus. Je höher die Nummer, desto höher die erforderliche Qualifikation.
Zusätzlich zur Entgeltgruppe werden Beschäftige einer Stufe zugeordnet. Die Stufen richten sich nach der Erfahrung in der jeweiligen Position. Ein Stufenaufstieg erfolgt normalerweise nach festgelegten Erfahrungszeiten. Neueinsteiger ohne Berufserfahrung steigen auf Stufe 1 ein. Wenn eine einschlägige Berufserfahrung vorliegt, auch aus der Privatwirtschaft, kann eine höhere Stufeneinordnung erfolgen. In der Regel ist eine Höherstufung auf Stufe 2 oder 3 möglich.
Bei Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf fünf Tage in der Kalenderwoche beträgt der Urlaubsanspruch in jedem Kalenderjahr 30 Arbeitstage. Bei einer anderen Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit erhöht oder vermindert sich der Urlaubsanspruch entsprechend. Im Falle von Schichtarbeit erhöht sich der Urlaubsanspruch.
Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt ausschließlich der Pausen für die Beschäftigten durchschnittlich 39 Stunden wöchentlich, und für Beschäftigte, die ständig Wechselschicht- oder Schichtarbeit leisten, sowie für Beschäftigte in Autobahn-, Straßen- und Fernmeldemeistereien und Kfz-Werkstätten 38,5 Stunden. Abweichend von Satz 1 werden bei Wechselschichtarbeit die gesetzlich vorgeschriebenen Pausen in die Arbeitszeit eingerechnet. Die regelmäßige Arbeitszeit kann auf fünf Tage, aus notwendigen betrieblichen Gründen auch auf sechs Tage verteilt werden.
Die Beschäftigten haben Anspruch auf ein 13. Monatseinkommen. Dieser Betrag wird grundsätzlich mit der Entgeltzahlung im November jeden Jahres in Höhe von 1/12 der gesamten, vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 30. November des laufenden Jahres (Bezugszeitraum) bezogenen Entgeltzahlungen (Referenzentgelt) gezahlt.
Die Beschäftigten haben außerdem Anspruch auf eine jährliche Bonuszahlung, die der Arbeitgeber unter Beachtung der hier geregelten Vorgaben für die vollständige Erfüllung konkret vorgegebener Unternehmensziele auslobt.