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Verdienst im öffentlichen Dienst
Tariftabellen

Tariftabelle TV-V 2024

Der Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V) gilt für Arbeitnehmer in rechtlich selbständigen Versorgungsbetrieben (Energie- und/oder Wasserversorgung), die dem Betriebsverfassungsgesetz unterliegen, in der Regel mehr als 20 wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigen und Mitglieder der Arbeitgeberverbände sind, die der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) angehören.

Entgeltgruppe
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Stufe 4
Stufe 5
Stufe 6
6.239,86 €
6.909,72 €
7.552,80 €
8.151,24 €
8.705,01 €
9.214,10 €
5.837,96 €
6.409,57 €
6.963,32 €
7.499,25 €
8.008,34 €
8.472,79 €
5.480,68 €
6.016,60 €
6.534,60 €
7.043,70 €
7.436,68 €
7.758,26 €
5.123,41 €
5.596,82 €
6.070,15 €
6.472,10 €
6.865,10 €
7.141,79 €
4.810,78 €
5.248,45 €
5.632,49 €
5.963,03 €
6.239,86 €
6.472,10 €
4.498,20 €
4.909,07 €
5.310,95 €
5.578,90 €
5.766,47 €
5.900,41 €
4.230,23 €
4.587,51 €
4.935,89 €
5.177,01 €
5.266,33 €
5.400,30 €
3.962,33 €
4.194,51 €
4.391,02 €
4.578,61 €
4.766,15 €
4.900,14 €
3.694,36 €
3.908,70 €
4.096,28 €
4.230,23 €
4.319,57 €
4.408,90 €
3.471,04 €
3.667,54 €
3.846,19 €
3.971,22 €
4.042,69 €
4.105,22 €
3.247,78 €
3.435,32 €
3.596,12 €
3.712,21 €
3.783,67 €
3.899,77 €
3.069,10 €
3.247,78 €
3.399,59 €
3.506,78 €
3.578,23 €
3.747,93 €
2.890,51 €
3.033,41 €
3.149,50 €
3.247,78 €
3.310,29 €
3.444,24 €
2.711,84 €
2.863,69 €
2.997,69 €
3.095,94 €
3.158,45 €
3.194,17 €
-
-
2.456,50 €
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Quelle: Tarifvertrag TV-V 2024. Angaben ohne Gewähr.

TV-V - Entgeltgruppe (EG)

Beschäftigte im öffentlichen Dienst werden einer Entgeltgruppe (EG) zugeordnet. Die Eingruppierung richtet sich nach der Qualifikation für die Tätigkeit. Jede Entgeltgruppe setzt eine bestimmte Ausbildung, Erfahrung oder Qualifikation voraus. Je höher die Nummer, desto höher die erforderliche Qualifikation.

TV-V - Entgeltstufen

Zusätzlich zur Entgeltgruppe werden Beschäftige einer Stufe zugeordnet. Die Stufen richten sich nach der Erfahrung in der jeweiligen Position. Ein Stufenaufstieg erfolgt normalerweise nach festgelegten Erfahrungszeiten. Neueinsteiger ohne Berufserfahrung steigen auf Stufe 1 ein. Wenn eine einschlägige Berufserfahrung vorliegt, auch aus der Privatwirtschaft, kann eine höhere Stufeneinordnung erfolgen. In der Regel ist eine Höherstufung auf Stufe 2 oder 3 möglich.

TV-V - Urlaub

Bei Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf fünf Tage in der Kalenderwoche beträgt der Urlaubsanspruch in jedem Kalenderjahr 30 Arbeitstage. Bei einer anderen Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit erhöht oder vermindert sich der Urlaubsanspruch entsprechend. Im Falle von Schichtarbeit erhöht sich der Urlaubsanspruch.

TV-V - Wochenarbeitszeit

Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt ausschließlich der Pausen für die Beschäftigten durchschnittlich 39 Stunden wöchentlich.

TV-V - Weihnachtsgeld (Jahressonderzahlung)

Arbeitnehmer, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine jährliche Sonderzahlung, über deren Höhe der Arbeitgeber jährlich neu entscheidet. Diese beträgt jedoch mindestens 100 v.H. des dem Arbeitnehmer im Oktober zustehenden Arbeitsentgelts.