Der Tarifvertrag TVöD S gilt für Beschäftigte bei Sparkassen. Dieser ist festgelegt in der durchgeschriebenen Fassung des TVöD für den Dienstleistungsbereich Sparkassen im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD-S).
Beschäftigte im öffentlichen Dienst werden einer Entgeltgruppe (EG) zugeordnet. Die Eingruppierung richtet sich nach der Qualifikation für die Tätigkeit. Jede Entgeltgruppe setzt eine bestimmte Ausbildung, Erfahrung oder Qualifikation voraus. Je höher die Nummer, desto höher die erforderliche Qualifikation.
Zusätzlich zur Entgeltgruppe werden Beschäftige einer Stufe zugeordnet. Die Stufen richten sich nach der Erfahrung in der jeweiligen Position. Ein Stufenaufstieg erfolgt normalerweise nach festgelegten Erfahrungszeiten. Neueinsteiger ohne Berufserfahrung steigen auf Stufe 1 ein. Wenn eine einschlägige Berufserfahrung vorliegt, auch aus der Privatwirtschaft, kann eine höhere Stufeneinordnung erfolgen. In der Regel ist eine Höherstufung auf Stufe 2 oder 3 möglich.
Bei Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf fünf Tage in der Kalenderwoche beträgt der Urlaubsanspruch in jedem Kalenderjahr 30 Arbeitstage. Bei einer anderen Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit erhöht oder vermindert sich der Urlaubsanspruch entsprechend. Im Falle von Schichtarbeit erhöht sich der Urlaubsanspruch.
Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt ausschließlich der Pausen für die Beschäftigten durchschnittlich 39 Stunden wöchentlich.
Bankspezifisch Beschäftigte haben in jedem Kalenderjahr Anspruch auf eine Sparkassensonderzahlung (SSZ). Sie besteht aus einem garantierten und einem variablen Anteil. Der garantierte Anteil in Höhe von 74,77 Prozent eines Monatstabellenentgelts steht jedem Beschäftigten zu. Der variable Anteil ist individuell-leistungsbezogen und unternehmenserfolgsbezogen.