Presse Für Arbeitgeber
Veröffentlicht am: 10.03.2025 | Bearbeitet am: 10.03.2025 | Autor: A. Bogen

Gehälter im öffentlichen Dienst: Höhe, Zusammensetzungen und TVöD

Ein sicherer Job, ein verlässliches Gehalt und attraktive Zusatzleistungen – wer im öffentlichen Dienst arbeitet oder dort einsteigen möchte, setzt auf Sicherheit und Planbarkeit.

Aber wie viel verdient man im öffentlichen Dienst? Ob als Beamter mit fester Besoldung oder als Angestellter mit tariflich geregeltem Gehalt – beide Modelle bieten attraktive Konditionen und Sicherheit. Doch wie genau setzt sich die Vergütung zusammen? Welche Unterschiede gibt es zwischen Bund, Ländern und Kommunen? Und welche Zulagen sind möglich? Ein Blick auf die Gehaltsstrukturen und Möglichkeiten erhalten Sie in diesem Artikel.

Was ist der Unterschied zwischen Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst?

Ob als Beamter oder Angestellter – beide Gruppen leisten essenzielle Arbeit für das Gemeinwesen. Dennoch gibt es entscheidende Unterschiede in Anstellungsverhältnis, Vergütung und sozialer Absicherung.

Beamte: Besoldung und soziale Absicherung

Beamte sind nicht durch einen klassischen Arbeitsvertrag angestellt, sondern stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis mit besonderen Pflichten wie dem Streikverbot und der besonderen Treuepflicht zum Staat. Sie werden nicht „bezahlt“, sondern erhalten eine Besoldung. Die Besoldung richtet sich nach den jeweiligen Besoldungsgesetzen des Bundes oder der Länder und bietet eine klare, vorhersehbare Gehaltsentwicklung. Die Höhe dieser Besoldung richtet sich nach Besoldungsgruppen und Erfahrungsstufen:

  • Besoldungsgruppen: Beamte werden je nach Laufbahn und Tätigkeiten in verschiedene Gruppen eingeteilt (A für mittleren und gehobenen Dienst, B für höhere Beamte, R für Richter, W für Professoren)
  • Stufen innerhalb der Besoldungsgruppe: Innerhalb jeder Besoldungsgruppe gibt es Erfahrungsstufen, die sich durch zunehmende Dienstjahre automatisch erhöhen und damit das Gehalt anpassen.

Beamte zahlen keine Renten- oder Arbeitslosenversicherungsbeiträge, sondern erhalten eine staatliche Pension, die sich nach Gehalt und Dienstzeit richtet. Ihre Gesundheitsversorgung erfolgt über Beihilfe und private Krankenversicherung.

Angestellte: Tarifverträge und Sozialabgaben

Angestellte im öffentlichen Dienst arbeiten auf Basis eines klassischen Arbeitsvertrags und werden nach Tarifverträgen vergütet, die regelmäßig neu verhandelt werden. Sie gewährleisten eine transparente Bezahlung, die sich nach Qualifikation, Tätigkeit und Berufserfahrung richtet. Das Gehalt wird durch die Entgeltgruppe (E1 bis E15) bestimmt. Mit zunehmender Berufserfahrung führen automatische Stufenaufstiege zu regelmäßigen und vorhersehbaren Gehaltssteigerungen.

Die wichtigsten Tarifverträge im öffentlichen Dienst sind:

  • TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst): Gilt für Angestellte des Bundes und der Kommunen.
  • TV-L (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder): Regelt die Vergütung von Angestellten, die in den Landesverwaltungen tätig sind.
  • Spezifische Tarifverträge: Es gibt Sonderregelungen für bestimmte Berufsgruppen, wie den TVöD-P für Beschäftigte im Pflegebereich

Angestellte im öffentlichen Dienst zahlen die vollen Sozialversicherungsbeiträge. Das bedeutet, sie sind in die gesetzliche Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung eingebunden. So erhalten sie im Alter eine gesetzliche Rente und sind im Krankheitsfall durch die gesetzliche Krankenversicherung abgesichert.

Gehaltsunterschiede zwischen Bund, Ländern und Kommunen bei Beamten

Die Besoldung von Beamten ist nicht einheitlich geregelt, sondern hängt von verschiedenen Faktoren ab. Ein entscheidender Unterschied besteht zwischen Bundes-, Landes- und Kommunalbeamten. Bundesbeamte, etwa in Ministerien oder bei der Bundespolizei, werden nach der Bundesbesoldungsordnung vergütet, die in der Regel höhere Bezüge vorsieht als die der Länder. Landesbeamte hingegen unterliegen den Besoldungsgesetzen der jeweiligen Bundesländer, weshalb es regionale Unterschiede gibt – so verdienen beispielsweise Lehrer oder Polizisten in Bayern oft mehr als in Sachsen. Kommunalbeamte werden ebenfalls nach den Besoldungstabellen des jeweiligen Bundeslandes bezahlt, doch finanzstarke Städte oder Regionen können durch zusätzliche Zulagen attraktivere Einkommensniveaus bieten. 

Gehaltsunterschiede zwischen Bund, Ländern und Kommunen bei Angestellten

Das Gehalt von Angestellten im öffentlichen Dienst wird durch Tarifverträge geregelt und variiert je nach Dienstherr und Tätigkeitsbereich. Die wichtigsten Tarifverträge sind wie erwähnt der TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) für Angestellte des Bundes und der Kommunen sowie der TV-L (Tarifvertrag der Länder) für Landesangestellte . Ein Sonderfall ist Hessen, das mit dem TV-H einen eigenen Tarifvertrag hat.

In der Regel sind die Gehälter im TVöD (Bund) etwas höher als im TVöD VKA (Kommunen) und im TV-L (Länder). Zudem unterscheiden sich die Stufenlaufzeiten, also die Zeiträume, nach denen Angestellte in die nächste Gehaltsstufe aufsteigen. Im TVöD geht das meist schneller als im TV-L, was langfristig zu höheren Gehältern führt.

Zulagen und Zusatzleistungen für öffentliche Berufe

Im öffentlichen Dienst können sowohl Beamte als auch Angestellte neben ihrem Grundgehalt verschiedene Zulagen erhalten, die besondere Arbeitsbedingungen oder persönliche Umstände berücksichtigen. Während Beamte ihre Zulagen auf Grundlage der Besoldungsgesetze des Bundes und der Länder erhalten, werden die Zulagen für Angestellte durch Tarifverträge (TVöD, TV-L) geregelt und regelmäßig neu verhandelt. Einige Zulagen gelten für beide Gruppen, andere sind spezifisch auf ihre jeweilige Vergütungsstruktur zugeschnitten.

Zulagen für Beamte

  • Familienzuschlag: Für Verheiratete und Eltern, abhängig vom Bundesland
  • Erschwerniszulagen: Für belastende oder gefährliche Tätigkeiten
  • Amtszulagen: Für herausgehobene Funktionen oder Führungsaufgaben
  • Jubiläumszulagen: Finanzielle Anerkennung für 25, 40 oder 50 Dienstjahre
  • Leistungsprämien: Für besondere berufliche Erfolge oder herausragende Leistungen
  • Stellenzulagen: Für vorübergehende verantwortungsvollere Aufgaben
  • Auslandszuschläge: Für Beamte im Auslandseinsatz

Zulagen für Angestellte

  • Erschwerniszuschläge: Für belastende oder gefährliche Tätigkeiten
  • Zeitzuschläge: Für Nacht-, Feiertags- und Wochenendarbeit
  • Jubiläumszulagen: Einmalzahlungen für lange Betriebszugehörigkeit (25 und 40 Jahre)
  • Vermögenswirksame Leistungen: Monatliche Zuschüsse zur Altersvorsorge
  • Überstundenzuschläge: 15 bis 30 Prozent zusätzlich je nach Entgeltgruppe

Öffentlicher Dienst: Karriere im Bund mit Plan

Sicherheit, planbare Gehälter und attraktive Zusatzleistungen – der öffentliche Dienst hat viel zu bieten. Ob als Beamter mit fester Besoldung oder als Angestellter mit tariflich geregeltem Einkommen, beide Modelle sorgen für finanzielle Stabilität und klare Karrierewege.

Gerade für Berufseinsteiger und Quereinsteiger kann der öffentliche Dienst eine spannende Option sein. Mit regelmäßigen Gehaltssteigerungen, guten Entwicklungsmöglichkeiten und verlässlichen Rahmenbedingungen bietet er eine solide Basis für die Zukunft.

Info Grafik Gehälter im öffentlichen Dienst
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