'TV-V' steht für 'Tarifvertrag Öffentlicher Dienst - Versorgungsbetriebe'. Die Abkürzung 'E 6' steht für Entgeltgruppe 6. Die Entgeltgruppe hängt von der Qualifikation ab, die für die Stelle erforderlich ist.
Entgeltgruppe E 6 gilt typischerweise für Beschäftigte mit einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung, vergleichbar mit dem mittleren Dienst bei Beamten.
Laut TV-V 2025 liegt die monatliche Vergütung in der Entgeltgruppe E 6 im Bereich €3.696 - €4.299, abhängig von Erfahrung und Beschäftigungsdauer.
Der Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V) gilt für Arbeitnehmer in rechtlich selbständigen Versorgungsbetrieben der Energie- und/oder Wasserversorgung, die der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) angehören.