'TVöD-P' steht für 'Tarifvertrag Öffentlicher Dienst - Pflegeberufe'. Die Abkürzung 'P 15' steht für Entgeltgruppe 15. Die Entgeltgruppe hängt von der Qualifikation ab, die für die Stelle erforderlich ist.
Entgeltgruppe P 15 gilt für Beschäftigte als Bereichsleiterinnen/Bereichsleiter bzw. Abteilungsleiterinnen/Abteilungsleiter, deren Tätigkeit sich durch den Umfang und die Bedeutung ihres Aufgabengebietes sowie durch große Selbständigkeit erheblich aus der Entgeltgruppe P 14 heraushebt oder von großen Bereichen bzw. Abteilungen.
Laut TVöD-P 2025 liegt die monatliche Vergütung in der Entgeltgruppe P 15 im Bereich €4.993 - €6.188, abhängig von Erfahrung und Beschäftigungsdauer.
Die Beschäftigten im Bereich Pflege werden nach einer speziellen Tariftabbelle (P-Tabelle) vergütet. Diese ersetzt die bisher geltende Tabelle Kr (Krankenhäuser).