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Disziplinarrecht

Definition von Disziplinarrecht

Das Disziplinarrecht befasst sich mit den Folgen von Pflichtverletzungen von Beamten, Richtern und Soldaten im öffentlichen Dienst. Es regelt, welche Maßnahmen bei Verstößen gegen dienstliche Pflichten ergriffen werden können und welches Verfahren dabei angewendet wird. Disziplinarrechtliche Regelungen sind notwendig, um die Integrität und das Vertrauen in den öffentlichen Dienst zu gewährleisten und dienstliches Fehlverhalten zu sanktionieren.

Anwendungsbereich

Das Disziplinarrecht findet Anwendung auf Beamte, Richter und Soldaten. Für Beamte und Richter sind die rechtlichen Grundlagen im Bundesdisziplinargesetz (BDG) bzw. den jeweiligen Landesdisziplinargesetzen geregelt. Bei Soldaten ist die Wehrdisziplinarordnung (WDO) maßgeblich. Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst unterliegen dem Arbeitsrecht und nicht dem Disziplinarrecht​.

Disziplinarmaßnahmen

  • Disziplinarmaßnahmen richten sich nach der Schwere des Dienstvergehens und werden nach pflichtgemäßem Ermessen ausgesprochen. Folgende Maßnahmen können ergriffen werden:
  • Verweis: Eine Rüge für ein geringfügiges Vergehen.
  • Geldbuße: Eine finanzielle Strafe.
  • Kürzung der Dienstbezüge: Verringerung des Gehalts für einen bestimmten Zeitraum.
  • Zurückstufung: Herabstufung in eine niedrigere Besoldungsgruppe.
  • Entfernung aus dem Beamtenverhältnis: Beendigung des Beamtenverhältnisses bei schwerwiegenden Verstößen​.
  • Für Beamte im Ruhestand können die Kürzung des Ruhegehalts oder die Aberkennung des Ruhegehalts verhängt werden​​.

Verfahren

Das Disziplinarverfahren beginnt, wenn zureichende Anhaltspunkte für ein Dienstvergehen vorliegen. Der Dienstherr ermittelt den Sachverhalt und entscheidet anschließend, ob das Verfahren eingestellt oder eine Disziplinarmaßnahme ergriffen wird. Bei schwerwiegenden Vergehen, die eine Zurückstufung oder Entfernung aus dem Dienst erfordern, wird das Verwaltungsgericht eingeschaltet. Seit April 2024 werden alle Disziplinarmaßnahmen durch Disziplinarverfügungen der Dienstvorgesetzten ausgesprochen. Gegen diese Verfügungen können Rechtsmittel wie Widerspruch und Anfechtungsklage eingelegt werden​.

Besonderheiten bei Soldaten

Soldaten unterliegen zusätzlich zu den allgemeinen Disziplinarmaßnahmen besonderen Regelungen, wie Ausgangsbeschränkung und Disziplinararrest. Gerichtliche Maßnahmen wie die Herabsetzung in der Besoldungsgruppe oder die Entfernung aus dem Dienstverhältnis werden durch Truppendienstgerichte verhängt​​.

Ziel des Disziplinarrechts

Das Hauptziel des Disziplinarrechts ist es, dienstliches Fehlverhalten zu ahnden, präventiv zu wirken und das Vertrauen der Öffentlichkeit in den öffentlichen Dienst aufrechtzuerhalten. Es bietet einen rechtlichen Rahmen, um Beamte, Richter und Soldaten bei Verstößen gegen ihre Pflichten zur Verantwortung zu ziehen und notwendige Maßnahmen zu ergreifen.

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