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C-Besoldung

Die C-Besoldung ist eine historische Besoldungsordnung in Deutschland, die bis 2005 für wissenschaftliche Beamte und Hochschullehrer galt. Sie umfasste die Besoldungsgruppen C1 bis C4, die sich vor allem an Professoren und andere wissenschaftliche Mitarbeiter an Universitäten und Hochschulen richteten. Die Struktur der C-Besoldung war folgendermaßen aufgebaut:

  • C1: Dozenten und wissenschaftliche Mitarbeiter
  • C2: Professoren an Fachhochschulen und wissenschaftliche Räte
  • C3: Professoren an Universitäten, die jedoch noch nicht den höchsten Rang erreicht hatten
  • C4: Ordentliche Professoren an Universitäten, die höchste Besoldungsstufe in dieser Ordnung

Die C-Besoldung wurde im Zuge der Professorenbesoldungsreform durch die W-Besoldung abgelöst. Diese Reform zielte darauf ab, die Bezahlung der Hochschullehrer leistungsbezogener und flexibler zu gestalten. Die W-Besoldung besteht aus den Besoldungsgruppen W1 (Juniorprofessoren), W2 und W3 (ordentliche Professoren) und bietet neben dem Grundgehalt auch die Möglichkeit, zusätzliche Leistungsbezüge und Zulagen zu erhalten​​.

Mit der Einführung der W-Besoldung wurde das System modernisiert, indem es neben dem festen Grundgehalt auch variable Gehaltsbestandteile einführte, die sich an der individuellen Leistung orientieren. Dies umfasst beispielsweise Berufungs- und Bleibeleistungsbezüge, besondere Leistungsbezüge für herausragende Leistungen in Forschung und Lehre sowie Funktionsleistungsbezüge.

Zusammengefasst war die C-Besoldung ein System zur Vergütung wissenschaftlicher Beamter und Hochschullehrer, das bis 2005 genutzt wurde und durch die flexiblere und leistungsorientierte W-Besoldung ersetzt wurde.

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