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Anwärter / Anwärterin

Ein Anwärter oder eine Anwärterin ist eine Person, die sich in der Ausbildung für eine Beamtenlaufbahn befindet. Anwärter und Anwärterinnen durchlaufen eine spezielle Ausbildung oder ein Studium, das auf die Anforderungen des öffentlichen Dienstes zugeschnitten ist. Diese Ausbildung dient dazu, die fachlichen, methodischen und sozialen Kompetenzen zu erwerben, die für die Erfüllung des Beamtenberufs erforderlich sind.

Definition und Hintergrund

Der Begriff “Anwärter” (männlich) bzw. “Anwärterin” (weiblich) stammt aus dem öffentlichen Dienst und bezeichnet Personen, die sich in der Anwartschaft auf eine Laufbahn als Beamter oder Beamtin befinden. Anwärter und Anwärterinnen sind in einem besonderen Dienstverhältnis, das als Vorbereitungsdienst bezeichnet wird. Dieses Dienstverhältnis ist zeitlich befristet und endet in der Regel mit dem erfolgreichen Bestehen der Laufbahnprüfung.

Ausbildungsphasen

Der Vorbereitungsdienst für Anwärter und Anwärterinnen umfasst verschiedene Ausbildungsphasen, die je nach Laufbahn und Dienstherr unterschiedlich gestaltet sein können:

  • Einführungsphase: Hier werden die Grundlagen des öffentlichen Dienstes und der spezifischen Fachrichtung vermittelt.
  • Praxisphase: In dieser Phase erfolgt die praktische Ausbildung in den entsprechenden Behörden oder Ämtern. Anwärter und Anwärterinnen lernen dabei die praktische Anwendung ihrer theoretischen Kenntnisse.
  • Abschlussphase: Am Ende des Vorbereitungsdienstes steht die Laufbahnprüfung, die aus schriftlichen und mündlichen Prüfungen bestehen kann.

Arten von Anwärtern

Es gibt verschiedene Laufbahngruppen, in denen Anwärter und Anwärterinnen ausgebildet werden:

  • Einfacher Dienst: Tätigkeiten, die keine besondere Vorbildung erfordern.
  • Mittlerer Dienst: Hierzu gehören Tätigkeiten, die eine abgeschlossene Schulbildung sowie eine darauf aufbauende Ausbildung erfordern.
  • Gehobener Dienst: Erfordert in der Regel ein abgeschlossenes Studium an einer Fachhochschule oder einer dualen Hochschule.
  • Höherer Dienst: Erfordert ein abgeschlossenes Hochschulstudium und oftmals auch eine Promotion.

Rechte und Pflichten

Während des Vorbereitungsdienstes haben Anwärter und Anwärterinnen bestimmte Rechte und Pflichten. Sie erhalten Anwärterbezüge, die je nach Laufbahn und Dienstherr variieren können. Zudem haben sie Anspruch auf Urlaub und sind sozialversichert. Ihre Pflichten umfassen insbesondere die gewissenhafte Teilnahme an den Ausbildungsmaßnahmen und das Einhalten der Dienstvorschriften.

Vorteile des Vorbereitungsdienstes

Die Ausbildung im Vorbereitungsdienst bietet zahlreiche Vorteile:

  • Sichere berufliche Perspektiven: Nach erfolgreichem Abschluss des Vorbereitungsdienstes bestehen gute Chancen auf eine Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe.
  • Attraktive Vergütung: Anwärter und Anwärterinnen erhalten eine angemessene Ausbildungsvergütung.
  • Vielfältige Weiterbildungsmöglichkeiten: Es bestehen zahlreiche Möglichkeiten zur beruflichen Weiterentwicklung und Spezialisierung.

Voraussetzungen und Bedingungen

Um Anwärter oder Anwärterin zu werden, müssen Bewerber bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören in der Regel ein Schulabschluss, gegebenenfalls ein Studium sowie das Bestehen eines Auswahlverfahrens. Diese Bedingungen sind notwendig, um die Lizenz zur Teilnahme am Vorbereitungsdienst zu erhalten.

Zusammenfassung

Ein Anwärter oder eine Anwärterin im öffentlichen Dienst durchläuft eine fundierte Ausbildung, die auf eine langfristige Karriere im öffentlichen Sektor vorbereitet. Die verschiedenen Laufbahngruppen bieten für unterschiedliche Bildungsniveaus und Berufszielsetzungen passende Einstiegsmöglichkeiten. Der Vorbereitungsdienst legt den Grundstein für die Erfüllung einer verantwortungsvollen Tätigkeit im Dienst der Allgemeinheit und ist ein wichtiger Bestandteil des Beamtenrechts.

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